Vorladung der Polizei

Sie haben eine Vorladung der Polizei erhalten? Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren? Dann sollten Sie einen spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren. Ohne professionelle anwaltliche Unterstützung besteht die Gefahr, dass schon in einem frühen Stadium des Verfahrens Fehler gemacht werden, die sich später kaum noch korrigieren lassen.

Muss ich bei einer Vorladung erscheinen?

Nein, einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Dies gilt sowohl für den Beschuldigten als auch für einen Zeugen. Nur wenn Sie eine Ladung von der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht erhalten, besteht eine Pflicht zum Erscheinen. Aber auch dann müssen Sie als Beschuldigter keine Angaben zur Sache machen. Es besteht ein umfassendes Schweigerecht. Wir raten Ihnen dringen dazu, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Erst nachdem ein Rechtsanwalt für Sie Akteneinsicht genommen hat, lässt sich die Sach- und Rechtslage sinnvoll beurteilen. Eine Stellungnahme kann dann immer noch abgegeben werden. Als wichtiger Grundsatz gilt:

 

Keine Aussage vor Akteneinsicht!

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei in Mannheim erhalten haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir werden dann den Termin bei der Polizei für Sie absagen und zunächst Akteneinsicht beantragen. Sobald die Akte vorliegt, erfolgt eine ausführliche Besprechung. Dann wird entschieden, ob es sinnvoll ist, eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft abzugeben. 

Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer 0621 / 44 581 112 oder schreiben Sie uns eine Email über unser >>Kontaktformular