Strafbefehl - Anwalt in Mannheim

Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

Nun ist schnelles Handeln gefordert. Gegen einen Strafbefehl kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Das Zustellungsdatum ist auf dem gelben Umschlag, mit dem Sie den Strafbefehl erhalten, vermerkt. Wird nicht rechtzeitig Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so wird der Strafbefehl rechtskräftig. Er hat dann die gleiche Wirkung wie ein normales Strafurteil am Ende einer Hauptverhandlung.

Nehmen Sie deshalb am besten so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf. Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker und Rechtsanwalt Patrick Welke haben sich ganz auf das Strafrecht spezialisiert. Sie verteidigen regelmäßig vor dem Amtsgericht Mannheim und dem Landgericht Mannheim. Unsere Strafverteidiger können für Sie per Fax Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und Akteneinsicht beantragen. Nach Erhalt der Akte erfolgt dann eine ausführliche Beratung, ob der Einspruch Aussicht auf Erfolg bietet.


Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Wurde gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, so ordnet das Gericht einen Hauptverhandlungstermin an. Es findet dann eine mündliche und öffentliche Verhandlung wie nach einer Anklage statt. Dabei wird zunächst der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft verlesen. Dann hat der Angeklagte die Möglichkeit, sich selbst  oder über seinen Anwalt zur Sache zu äußern. Im Anschluss werden Zeugen angehört und weitere Beweismittel eingeführt. Am Ende der Verhandlung ergeht dann ein Urteil.


Kann sich die Strafe auch erhöhen?

Grundsätzlich ist eine Erhöhung der Strafe nach dem Einspruch möglich. In der Verhandlung ist das Gericht nach § 411 Abs. 4 StPO nicht an die im Strafbefehl enthaltende Strafe gebunden.

Eine solche Erhöhung lässt sich jedoch durch eine Beschränkung des Strafbefehls verhindern. Der Einspruch kann zum Beispiel auch auf die Höhe der einzelnen Tagessätze beschränkt werden. Dann darf das Gericht keine höhere Anzahl an Tagessätzen verhängen. Es geht dann nur noch um die Höhe der Tagessätze. Hier ist nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO auch eine Entscheidung im schriftlichen Weg durch Beschluss ohne Durchführung einer Verhandlung möglich.

Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker und Rechtsanwalt Patrick Welke beraten Sie nach Akteneinsicht ausführlich, ob eine Erhöhung der Strafe zu befürchten ist. Es wird dann gemeinsam entschieden, ob eine Beschränkung des Einspruchs auf bestimmte Punkte für Sie sinnvoll ist. Ist dies der Fall, teilen wir dies dem Gericht mit.



Was bringe ich zum Gespräch beim Anwalt mit?

Zu einem Termin in unseren Kanzleiräumen in der Traitteurstraße 28, 68165 Mannheim, bringen Sie bitte in jedem Fall den erhaltenen Strafbefehl mit. Am besten bringen Sie auch den gelben Umschlag mit, in dem Sie den Strafbefehl erhalten haben. Darauf ist nämlich das Datum der Zustellung vermerkt. Nur so wissen wir genau, wann die Einspruchsfrist von zwei Wochen abläuft.


Wie erreichen Sie Ihren Anwalt in Mannheim?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben und einen Termin in unserer Anwaltskanzlei in Mannheim vereinbaren möchten, so rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0621 / 44 581 112 bei uns an. Gerne können Sie uns auch eine Email über unser >>Kontaktformular zusenden. Aufgrund des drohenden Fristablaufs sollten Sie den Weg über Email nur wählen, wenn die Zustellung des Strafbefehls erst wenige Tage zurück liegt.