Wenn Sie oder ein naher Angehöriger mit dem Vorwurf eines Tötungsdelikts belastet sind, geht es um alles. Die gegenwärtige Gesetzeslage sieht für Mord unverändert die lebenslange Freiheitsstrafe vor. Auch bei Totschlag ist in "normalen" Fällen ein Strafrahmen von Freiheitsstrafe zwischen 5
und 15 Jahren eröffnet. In Schwurgerichtsverfahren geht es der Staatsanwaltschaft regelmäßig darum, nachzuweisen, dass eines oder mehrere Mordmerkmale verwirklicht sind, so dass nicht eine nur
eine Verurteilung wegen Totschlages, sondern auch wegen Mordes erfolgt. In vielen Verfahren hängt dies auch maßgeblich von der Einlassung des Angeklagten im Ermittlungsverfahren und in der
Hauptverhandlung ab. Was sonst auch gilt, ist daher hier noch rot zu unterstreichen:
Kein Wort ohne Anwalt. Professionelle Verteidigung von der ersten Minute an ist bei solchen Tatvorwürfen
unverzichtbar.
Wenn eine Ihnen nahestehende Person mit dem Vorwurf eines Tötungsdeliktes festgenommen wird, sei es auch "nur" versuchter Totschlag oder versuchter Mord Tatvorwurf, rufen Sie daher
sofort unseren Notruf an.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jörg Becker und Strafverteidiger Patrick Welke verteidigen Sie oder Ihren Angehörigen in Verfahren mit der Anklage wegen eines Tötungsdeliktes. Wir verteidigen beim
Vorwurf des Mordes, Totschlags oder beim Vorwurf einer Tötung auf Verlangen vor dem Schwurgericht in Mannheim, aber auch bundesweit.
Dabei wird die Hauptverhandlung mit größter Sorgfalt vorbereitet. Wir wissen, dass solche Verfahren nicht "Standard" sind. Man benötigt Zeit und Energie und wir nehmen daher ein Mandat nur an,
wenn es unsere Kapazitäten zulassen, dieses Mandat auch bestmöglichst zu bearbeiten. Sämtliche Möglichkeiten zur Strafmilderung werden bereits im Ermittlungsverfahren geprüft. Wir prüfen auch die
Möglichkeit, ein psychiatrisches Gutachten zu beantragen und überprüfen bereits eingeholte psychiatrische Gutachten.
Wir berücksichtigen die besondere Situation des Mandanten, der sich mit einem solchen Tatvorwurf in der Untersuchungshaft befindet.
In Kapitalsachen werden wir als Wahlverteidiger auch nach Abschluss der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof tätig. Eine erfolgreiche Revision ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (näheres dazu hier). Gerne prüfen wir für Sie, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags durch das Landgericht Mannheim - aber auch bundesweit - prüfen wir in begründeten Fällen auch die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten.
Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann nach § 57a StGB frühestens nach 15 Jahren Haftverbüßung zur Bewährung ausgesetzt werden. Für die Überprüfung ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts zuständig, in dessen Bezirk der Verurteilte die Strafe in der JVA verbüßt. Im Falle der JVA Mannheim ist dies die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Mannheim - für die JVA Bruchsal ist das Landgericht Karlsruhe zuständig.
Im Verfahren nach § 57a StGB werden regemäßig Stellungnahmen der JVA und psychiatrische Prognosegutachten eingeholt, von denen die Entscheidung meist abhängt. Wir halten es daher für wichtig, mit der Verteidigung in Hinblick auf eine Entlassung nach § 57a StGB rechtzeitig zu beginnen, ggf. also Jahre vorher, nicht erst kurz vor dem Anhörungstermin. Wenn Sie für sich oder einen Angehörigen eine Verteidigung im Verfahren nach § 57a StGB oder eine rechtliche Vertretung in der Strafhaft wünschen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Im Bereich der Kapitaldelikte steht eine Reform der Tatbestände an, auch im Verfahrensrecht wird hier über Änderungen diskutiert. Nicht zuletzt geht es auch darum, ob die lebenslange
Freiheitsstrafe noch zeitgemäß ist. Das Justizministerium (BMJV) hat zur Reform der Tötungsdelikte im Mai 2014 eine Expertengruppe eingesetzt, die über die veerschiedenen Fragen beraten hat. Hier
können Sie den über 900 Seiten starken Abschlußbericht der Expertengruppe als PDF downloaden. Die Strafverteidigervereinigungen
bewerten das bisherige Ergebnis des Reformprojekts eher als "Verpasste Chance" wie Kollege Dr. Pollähne in einem gleichnamigen Aufsatz in der Zeitschrift "Freispruch"
resümiert. Er stellt fest: "Die Kommission ist als Tiger innovativer Kriminalpolitik gestartet und als Bettvorleger der Mainstream-Rechtspolitik gelandet." Dem ist wenig
hinzuzufügen....