JVA Mannheim

Die JVA Mannheim, im Volksmund auch Café Landes genannt, ist die größte Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg. Sie wurde bereits im Jahr 1909 in Betrieb genommen. Unsere Strafverteidiger Dr. Jörg Becker, und Patrick Welke besuchen regelmäßig Gefangene in der JVA Mannheim in Strafhaft oder Untersuchungshaft.

 

JVA Mannheim

Untersuchungshaft

Befindet sich einer Ihrer Angehörigen in der JVA Mannheim in Untersuchungshaft, sollten Sie schnell einen spezialisierten Strafverteidiger beauftragen. Unsere Rechtsanwälte Dr. Becker und Welke  besuchen Ihren Angehörigen zeitnah in der JVA Mannheim und kümmern sich um dessen Belange. Nach dem Besuch beantragen wir Akteneinsicht und können im Anschluss eine Haftprüfung beantragen oder Haftbeschwerde gegen den Haftbefehl einlegen. 

Besuch

Gerne können Sie unsere Rechtsanwälte beim Kontakt mit der JVA Mannheim unterstützen. Bei Untersuchungshaft ist in der Regel für einen Besuch eine Besuchserlaubnis des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft erforderlich. Nehmen Sie bei Inhaftierung eines Angehörigen Kontakt mit unseren Strafverteidigern auf. Wir informieren Sie über die weiteren Schritte zur Vereinbarung eines Besuchstermins und können für Sie die Besuchs- erlaubnis beantragen.


Verteidigung in der Strafvollstreckung

Wenn Ihr Angehöriger bereits vom Gericht rechtskräftig verurteilt wurde und sich in der JVA Mannheim in Strafhaft befindet, können unsere Rechtsanwälte Dr. Jörg Becker und Patrick Welke die Verteidigung in der Strafvollstreckung übernehmen. 

Entlassung Halbstrafen- oder Zwei-Drittel-Termin

Nach § 57 StGB gibt es die Möglichkeit, eine zeitige Freiheitsstrafe vorzeitig zur Bewährung auszusetzen.

 

Wenn zwei Drittel der Freiheitsstrafe, mindestens aber zwei Monate, verbüßt sind, kommt eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung in Betracht. Dazu muss die verurteilte Person einwilligen und die Entlassung muss unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden können. 

 

Gemäß § 57 Abs. 2 StGB kann schon nach Verbüßung der Hälfte der Freiheitsstrafe, frühestens aber nach sechs Monaten, der Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Dazu müssen zunächst die bereits genannten Voraussetzungen für die Zwei-Drittel-Entlassung vorliegen. Außerdem muss  die verurteilte Person erstmals eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren verbüßen oder die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und Ihrer Entwicklung während des Vollzugs besondere Umstände ergeben.

 

Unsere Fachanwälte für Strafrecht Dr. Jörg Becker und Patrick Welke können Ihre Angehörigen bei den Anträgen für eine vorzeitige Entlassung unterstützen und Akteneinsicht in das Vollstreckungsheft nehmen. Rufen Sie uns in der Kanzlei an unter der Nummer 0621 / 44 581 112 oder schreiben Sie uns über das >>Kontaktformular.