Verkehrsstrafsachen

Straftaten im Straßenverkehr

Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichen Grund und damit hauptsächlich Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden. Straftaten, wegen denen im Bereich des Verkehrsstrafrechts häufig ermittelt wird, sind beispielsweise:

  1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB (gemeinhin auch Unfallflucht oder Fahrerflucht genannt)
  2. Nötigung im Straßenverkehr, § 240 StGB

  3. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB

  4. Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB

  5. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, § 316 StGB

  6. Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Weniger gravierende Fehltritte im Straßenverkehr stellen keine Straftaten, sondern Ordnungswidrigkeiten dar. Besonders häufig begangene Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen, § 3 StVO
  2. Abstandsverstöße (§ 4 StVO)
  3. Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze (§ 24a StVG)
  4. Handynutzung am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO)
  5. Überfahren einer roten Ampel (§ 37 StVO)
  6. Inbetriebnahme von Fahrzeugen ohne Zulassung (§ 17 StVZO)

Welche Strafe droht?

Für die Verfolgung von Straftaten ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Straftaten sind all jene Taten, die durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht sind. Grundsätzlich bedeutet dies, dass eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden kann. Darüber hinaus drohen jedoch Fahrverbote sowie der Einzug der Fahrerlaubnis, was Menschen, die beispielsweise aufgrund ihres Berufs von einem Pkw abhängig sind, häufig schwerer trifft als eine Geldstrafe oder eine kurze, für Ersttäter ohnehin meist zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe.

 

Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist die jeweilige Bußgeldbehörde zuständig. Es können unter anderem Buß- und Verwarnungsgelder verhängt werden. Allerdings kann auch ein Bußgeldverfahren unter Umständen weitreichende Folgen haben: In bestimmten Fällen droht die Verhängung eines Fahrverbots, beispielsweise bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Außerdem sollte man beachten, dass die Fristen im Bußgeldverfahren sehr knapp bemessen sind. Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden.

 

Geblitzt worden?

Werden Sie dabei erwischt, wie Sie mit stark überhöhter Geschwindigkeit fahren, kann Ihnen ein Fahrverbot drohen. Innerorts droht ab 31 km/h zu viel ein Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts liegt die Grenze bei 41 km/h. Ein Fahrverbot wird auch dann verhängt, wenn Sie zwei Mal innerhalb eines Jahres mehr als 25 km/h zu schnell fahren.

 

Wenn Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, müssen Sie darauf nur Ihre Personalien angeben, aber keine weiteren Angaben machen. Dies empfiehlt sich auch, solange noch keine Akteneinsicht beantragt worden ist. Nur mit vollständiger Akteneinsicht lässt sich darüber entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist, und es kann überprüft werden, ob möglicherweise Messfehler vorliegen. Ihr Anwalt kann die Akteneinsicht für Sie beantragen.

 

Sie sollten auch überprüfen, ob Sie auf dem Foto zu erkennen sind. Wenn Ihre Identität nicht festgestellt werden kann, zum Beispiel weil das Bild zu dunkel oder zu verschwommen ist, ist die Chance gut, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen. 

 

Wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie nur innerhalb von zwei Wochen dagegen Einspruch einlegen. Begründen müssen Sie den Einspruch zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht. Dies kann Ihr Anwalt nach Akteneinsicht für Sie übernehmen und an die Behörde nachreichen.

 

Anwalt für Verkehrsstrafrecht

Verkehrsdelikte sind zum großen Teil „Massendelikte“, wegen denen häufig ermittelt und häufig Strafen und Bußgelder verhängt werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldbehörde nicht ausreichend auf die Besonderheiten Ihres speziellen Falles Acht gibt.

 

Ein Anwalt kann verhindern, dass wichtige Einzelheiten des Falles übersehen werden. Dafür ist es wichtig, Einsicht in die Akten zu nehmen und diese gründlich durchzugehen, um auf mögliche Messfehler oder die Besonderheiten der örtlichen Gegebenheiten oder der Witterung einzugehen. Wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen zu haben, sollten Sie sich deswegen an einen Anwalt wenden. Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker und Rechtsanwalt Patrick Welke übernehmen Ihre Strafverteidigung oder legen gegen einen Bußgeldbescheid für Sie Einspruch ein. Rufen Sie einfach unter  

 

0621 / 44 581 112

 

in unserer Kanzlei an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Alternativ können Sie uns auch eine Email über das Kontaktformular schreiben.