Pflichtverteidiger in Mannheim

Die Rechtsanwälte Dr. Jörg Becker und Patrick Welke können für Sie in Mannheim als Pflichtverteidiger tätig werden.

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist ein durch das Gericht dem Angeklagten beigeordneter Verteidiger. So kann das Amtsgericht Mannheim Ihnen Rechtsanwalt Dr. Becker oder Rechtsanwalt Welke als Pflichtverteidiger beiordnen.

 

Der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger ist völlig unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten. Dem Beschuldigten wird dann ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Dies ist in § 140 StPO geregelt.

Wann habe ich Anspruch auf eine Pflichtverteidigung?

Die wichtigsten Fälle der notwendigen Verteidigung sind:

  • Anordnung von Untersuchungshaft
  • Anklage wegen eines Verbrechens
  • Anklage zum Landgericht
  • Anklage zum Oberlandesgericht
  • Haft in anderer Sache, wenn sie mindestens drei Monate andauert

Darüber hinaus kann das Gericht nach § 140 Abs. 2 StPO in weiteren Fällen einen Pflichtverteidiger bestellen. Dies ist beispielsweise bei einer schwierigen Sach- oder Rechtslage der Fall. Auch wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet, wenn sich der Angeklagte nicht selbst verteidigen kann. Eine Bestellung erfolgt in der Regel, wenn dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr droht oder eine Bewährung widerrufen werden kann.

Kann ich den Pflichtverteidiger selbst aussuchen?

Ja, Sie können und sollten bei einer Pflchtverteidigung ihren Strafverteidiger selbst aussuchen. Das Gericht setzt in der Regel mit Zustellung der Anklage eine Frist von einer oder zwei Wochen, in der der Beschuldigte selbst einen Verteidiger benennen kann. Das Gericht muss dann den genannten Pflichtverteidiger beiordnen. Äußerst man sich zur Frage des Verteidigers nicht, so bestimmt das Gericht von selbst einen Pflichtverteidiger. Ob Sie als Angeklagte diesem Verteidiger aber vertrauen können, ist dadurch nicht sichergestellt. Nutzen Sie also Ihre Chance und wählen Sie den Verteidiger Ihres Vertrauens. Nur so ist eine nach Ihren Interessen ausgerichtete Strafverteidigung gewährleistet. Gerne werden Rechtsanwalt Dr. Becker und Rechtsanwalt Welke für Sie in Mannheim als Pflichtverteidiger tätig.

Wer bezahlt den Pflichtverteidiger?

Der Pflichtverteidiger wird direkt von der Staatskasse bezahlt und erhält geringere Gebühren als ein Wahlverteidiger. Darüber hinaus ist es bei einer Pflichtverteidigung möglich, dass der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten eine zusätzliche Vergütung vereinbart. Sobald diese aber die von der Staatskasse daneben zu zahlenden Pflichtverteidigergebühren, so wird sie auf diese angerechnet. Bei einer Verurteilung werden dem Verurteilten im Normalfall die Verfahrenskosten auferlegt. Dei Staatskasse fordert dann die bezahlten Pflichtverteidigergebühren vom Angeklagten zurück.

Ihre Pflichtverteidiger in Mannheim

Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker und Rechtsanwalt Patrick Welke haben sich ganz auf das Strafrecht spezialisiert. Dr. Jörg Becker ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über jahrelange Berufserfahrung. Auch Patrick Welke ist seit 2017 Fachanwalt für Strafrecht. Beide Verteidiger übernehmen gerne Ihre Pflichtverteidigung in Mannheim. Haben Sie die Aufforderung erhalten, einen Pflichtverteidiger zu benennen, so können unsere Strafverteidiger direkt beim Amtsgericht Mannheim die Beiordnung beantragen.

 

Rufen Sie deshalb in unserer Kanzlei unter der Nummer 0621 / 44 581 112 an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin oder schreiben Sie uns eine Email über das >>Kontaktformular.