Engagierte Strafverteidigung - in jeder Lage des Verfahrens!

Wir verteidigen Sie...

... im Ermittlungsverfahren

gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Unser Ziel ist stets die Vemeidung einer Hauptverhandlung.

 

...vor Gericht

in der Hauptverhandlung, die wir mit Ihnen sorgfältig vobereiten. Auch nach Anklageerhebung gibt es vielfältige Möglichkeiten, die Weichen zu Ihren Gunsten zu stellen.

 

...in Berufung und Revision,

auch wenn wir in der 1. Instanz noch nicht für Sie tätig waren.


Allgemeines Strafrecht

Wir verteidigen Sie ohne Vorbehalte bei allen Tatvorwürfen des allgemeinen Strafrechts, ob es um Betrug, Diebstahl, Mord, Totschlag, Verkehrsdelikte, Sexualstrafsachen, Internetkriminalitat, Brandstiftungsdelikte, Aussagedelikte oder sonstige Straftaten aus dem Strafgesetzbuch (StGB) geht.

BtMG-Verstöße

Gegen den Vorwurf einer Straftat nach § 29 BtMG, eines Verbrechens nach § 29a, 30 oder 30a BtMG verteidigen wir Sie

- von der Kontaktaufnahme zur Ermittlungsgruppe Rauschgift (EG RG) bei der Kriminalpolizei Mannheim bis zur Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht Mannheim oder vor der Strafkammer.

 

Wirtschaftsstrafrecht

In Wirtschaftsstrafsachen - auch in umfangreichen und schwierigen Sachen - übernehmen wir Ihre Verteidigung gegenüber der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Mannheim und vor den Wirtschaftstrafkammern am Landgericht Mannheim.