Haben Sie von der Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift erhalten, bedeutet dies, dass gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt worden ist. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage beim zuständigen Gericht, wenn sie der Meinung ist, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind und Ihre Verurteilung wahrscheinlich ist. Hierdurch beginnt das sogenannte Zwischenverfahren, in dem das Gericht entscheiden muss, ob es das Hauptverfahren eröffnet und es damit zu einer Hauptverhandlung kommt.
Dass Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde, bedeutet auch, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Sie nicht bereits im Ermittlungsverfahren einstellen wollte. Außerdem hielt die Staatsanwaltschaft es nicht für möglich oder angebracht, die Angelegenheit im Strafbefehlsverfahren zu erledigen.
Die Zustellung der Anklageschrift hat den Zweck, den Angeschuldigten darüber zu informieren, welche Tat ihm genau zur Last gelegt wird. Darüber hinaus beschränkt sie den Prozessgegenstand auf einen bestimmten Lebenssachverhalt. Sie bezeichnet Ort, Zeit, die genaue Tat und die Person des Täters. Allein dieser Sachverhalt ist später Gegenstand der Hauptverhandlung.
Nach Übermittlung der Anklageschrift prüft das Gericht den Sachverhalt nach Aktenlage und wird, wenn vom Angeschuldigten keine relevanten Einwendungen vorgebracht werden, regelmäßig im Anschluss beschließen, das Hauptverfahren zu eröffnen.
Für das Vorbringen von Einwendungen und die Beantragung von Beweiserhebungen wird Ihnen in der Anklageschrift eine – grundsätzlich sehr kurze – Frist gesetzt.
Auch wenn die Sorge, die Frist zu verpassen, groß sein mag, sollten Sie sich nun nicht dazu hinreißen lassen, eigenmächtige Stellungnahmen zum Tatvorwurf abzugeben. Im schlechtesten Fall verschlimmern Sie damit Ihre Situation. Denken Sie daran, dass Ihnen das Recht zusteht, zu schweigen, und dass dieses Schweigen Ihnen auch nicht nachteilig angelastet werden darf.
Stattdessen sollten Sie nun, soweit Sie es noch nicht getan haben, einen Strafverteidiger kontaktieren.
Ihr Strafverteidiger kann für Sie beantragen, die Frist zur Stellungnahme angemessen zu verlängern. Die dadurch gewonnene Zeit wird er nutzen, um Einsicht in Ihre Akten zu nehmen und dann zu entscheiden, ob es aus verteidigungstaktischer Sicht sinnvoll ist, sich zu äußern und/oder zu versuchen, die Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern.
Ihr Strafverteidiger wird in diesem Rahmen auch prüfen, ob noch eine Einstellung des Verfahrens, zum Beispiel gegen Auflagen, in Betracht kommt, und entsprechende Anträge stellen. Eine Verfahrenseinstellung ist auch in diesem Verfahrensabschnitt noch möglich und kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt rechtlich falsch bewertet hat. Die Entscheidung über die Einstellung liegt beim Gericht; die Staatsanwaltschaft und der Angeschuldigte müssen ihr zustimmen.
Falls Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder ein anderer Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, wird Ihnen das Gericht mit Zustellung der Anklage eine Frist setzen, innerhalb derer Sie einen Verteidiger Ihrer Wahl benennen können. Dieser Verteidiger wird Ihnen dann als Pflichtverteidiger beigeordnet, was bedeutet, dass die Staatskasse seine Kosten übernimmt.
Falls Sie innerhalb der Frist nicht selbst einen Verteidiger benennen, wird das Gericht einen Pflichtverteidiger für Sie bestimmen. Dass dieser Ihre Interessen im Verfahren aber bestmöglich vertritt, ist nicht gewährleistet. Machen Sie deswegen von Ihrem Recht Gebrauch, sich einen Verteidiger Ihrer Wahl beiordnen zu lassen. Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker und Rechtsanwalt Patrick Welke werden für Sie gerne als Pflichtverteidiger tätig. Sie können hier mehr darüber lesen.
Sollte Ihnen bereits eine Anklageschrift zugestellt worden sein, folgt regelmäßig als nächstes die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses, verbunden mit der Ladung zur Hauptverhandlung. Sie sollten es in diesem Fall nicht „darauf ankommen lassen“ und nicht zur Hauptverhandlung erscheinen. Als Angeklagter müssen Sie in der Hauptverhandlung zwingend anwesend sein. Erscheinen Sie nicht, riskieren Sie eine zwangsweise Vorführung oder gar einen Haftbefehl.
Nehmen Sie stattdessen Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger auf, der Sie über das weitere Vorgehen beraten wird.
Falls gegen Sie Anklage erhoben und Ihnen die Anklageschrift zugestellt worden ist, sollten Sie sich umgehend an einen Strafverteidiger wenden. Nur ein auf das Strafrecht spezialisierter Anwalt verfügt über die Kenntnisse und die Erfahrung, um gegebenenfalls im Zwischenverfahren noch eine Verfahrenseinstellung zu erreichen oder Ihnen, wenn es dazu kommt, in der Hauptverhandlung zur Seite zu stehen.
Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker ist bereits seit 2007 Fachanwalt für Strafrecht und hat inzwischen mehr als 1000 Mandate selbstständig bearbeitet. Rechtsanwalt Patrick Welke hat sich bereits früh auf das Strafrecht spezialisiert und ist seit 2017 ebenfalls Fachanwalt für Strafrecht. Falls die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung bei Ihnen vorliegen, werden Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker und Rechtsanwalt Patrick Welke auch als Pflichtverteidiger für Sie tätig.
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