Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker ist Fachanwalt für Strafrecht seit 2007. Er hat sich auf das Strafrecht spezialisiert und selbst über 1000 strafrechtliche Mandate bearbeitet. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker Leiter der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Anwaltsverein Heidelberg und Mitglied im Vorstand der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger.
Auch Rechtsanwalt Patrick Welke hat sich bereits zu Beginn seiner Anwaltstätigkeit ganz auf das Strafrecht konzentriert. Schon im Referendariat absolvierte er seine Anwaltsstationen jeweils bei Fachanwälten für Strafrecht. Seit 2017 ist Rechtsanwalt Patrick Welke Fachanwalt für Strafrecht. Darüber hinaus ist er ebenfalls Mitglied im Vorstand der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger.
Neben der seit vielen Jahren bestehenden Kanzlei in Heidelberg stehen Ihnen seit 01.10.2016 Dr. Jörg Becker und Patrick Welke als Fachanwälte für Strafrecht auch in Mannheim zur Verfügung. Sie finden uns in der Augustaanlage 7-11 in 68165 Mannheim.
Strafverteidigung ist eine sehr komplexe und umfangreiche Aufgabe. Sie erfordert genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen im materiellen Strafrecht und im Strafprozessrecht. Nur durch eine Spezialisierung ist es möglich, dem Mandanten die notwendige Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit den Strafverfolgungsbehörden geben zu können. Insbesondere bei Festnahme und Untersuchungshaft wird massiv in die Freiheitsrechte des Betroffenen eingegriffen. Hier sollte in jedem Fall kompetente Unterstützung durch einen Fachanwalt für Strafrecht eingeholt werden, anstatt den Anwalt anzurufen, der einen bisher in sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten vertreten hat. Nur durch die Beauftragung eines spezialisierten Strafverteidigers können entscheidende Fehler in einem frühen Stadium des Verfahrens vermeiden werden. Aufgrund Ihrer Spezialisierung auf das Strafrecht kennen unsere Rechtsanwälte die Mannheimer Staatsanwälte und die Mannheimer Richter aus zahlreichen Verfahren. Unsere Fachanwälte für Strafrecht Dr. Jörg Becker und Patrick Welke können dadurch konkrete Einschätzungen zum weiteren Ablauf des Verfahrens abgeben.
Für die Verleihung des Titels des Fachanwalts für Strafrecht muss ein Rechtsanwalt verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Der Rechtsanwalt muss besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung nachweisen. Ein Fachanwalt für Strafrecht muss mindestens 60 strafrechtliche Fälle eigenständig bearbeitet haben. Zudem muss er mindesten 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht verhandelt haben. Zusätzlich muss der Anwalt vor dem Antrag drei Jahre lang ununterbrochen als Rechtsanwalt zugelassen sein. Zur Erlangung der besonderen theoretischen Kenntnisse muss ein Fachanwaltslehrgang absolviert werden, bei dem drei Klausuren erfolgreich bestanden werden müssen.
Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins in den Büroräumen in Mannheim rufen Sie bitte unter der Nummer 0621 / 44 581 112 in unserer Kanzlei an. Gerne können Sie den Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jörg Becker und den Fachanwalt für Strafrecht Patrick Welke auch per Email über unser >>Kontaktformular anschreiben.